Rechtsprechung
BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Bundesverfassungsgericht
(Vollverzinsung)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 3 Abs 4 AO 1977, § 233a Abs 1 S 1 AO 1977 vom 01.10.2002
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 - Pflicht zur Neuregelung bis ... - IWW
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§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 - Pflicht zur Neuregelung bis ...
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Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt für die Auswahl des Zinsgegenstands und die Bestimmung des Zinssatzes im Steuerrecht ist ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab. Zinsregelungen als steuerliche ...
- rechtsportal.de
§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar; Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019; Pflicht zur Neuregelung bis ...
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§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar; Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019; Pflicht zur Neuregelung bis ...
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§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar; Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019; Pflicht zur Neuregelung bis ...
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§ 233a AO iVm 238 AO (Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat) umfassend und für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar - Fortgeltung bis 31.12.2018, Unanwendbarkeit ab Verzinsungszeitraum 2019 - Pflicht zur Neuregelung bis ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (21)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- lto.de (Kurzinformation)
BVerfG verlangt Neuregelung: Sechs Prozent Steuerzinsen sind "evident realitätsfern"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab ...
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- rosepartner.de (Kurzinformation)
6%-Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig - Aktuelle Regelung gekippt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Finanzamt muß Zinsen auf Steuernachzahlungen zurückzahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerzinsen sind verfassungswidrig
- haufe.de (Kurzinformation)
Sechs Prozent Steuerzinsen sind und waren bei fallenden Zinssätzen unverhältnismäßig
- haufe.de (Kurzinformation)
Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ab 2014 verfassungswidrig
- pwc.de (Kurzinformation)
DStV legt Vorschläge zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen vor
- haufe.de (Kurzinformation)
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Vollverzinsung von Steueransprüchen mit jährlich 6 % ab 2014 verfassungswidrig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Hohe Zinsen auf Steuernachzahlungen ab 2014 verfassungswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen mit jährlich 6 % ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig - Gesetzgeber muss bis zum 31. Juli 2022 verfassungsgemäße Neuregelung treffen
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Gewerbesteuer, Nachzahlungszinsen, Zinsen, Zinssatz, Typisierung, Verfassung, Verzinsung, Höhe
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Finanzamtszinsen: Kommt der bewegliche Zinssatz auf Rädern?
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Staatliche Wucherzinsen
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Steuerzinsen: Höhe der abzugsfähigen Schuldzinsen
Besprechungen u.ä. (3)
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen bzgl. Zahlung von Nachzahlungszinsen
- lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Zinshöhe: Der Steuerschuldner als Renditeobjekt?
- nwb-experten-blog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfassungsmäßigkeit der Finanzamtszinsen?
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aussetzung der Vollziehung
- Freigrenzen, Freibeträge, Pausch- und Höchstbeträge, ABC-Form
- Rückstellungen
- Abzinsung von Rückstellungen
- Vorläufige Steuerfestsetzung
- Die Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AO
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Vorsteuervergütungsverfahren für im Ausland ansässige Unternehmer
- Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AO § 233a, AO § 238, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Verzinsung, Zinsen, Zinssatz, Höhe, Nachzahlungszinsen, Gewerbesteuer - Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
AO § 233a, AO § 238, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Verzinsung, Zinsen, Zinssatz, Höhe, Nachzahlungszinsen, Gewerbesteuer
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 158, 282
- NJW 2021, 3309
- NVwZ 2021, 1445
Wird zitiert von ... (227) Neu Zitiert selbst (90)
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Die verfassungsrechtlich relevante Ungleichheit liegt damit nicht in einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Zinszahlungspflichtigen in dem Sinne, dass sie im Binnenverhältnis durch die Bestimmung des Zinssatzes nicht rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet würden (vgl. dazu für Steuern BVerfGE 148, 147 ; 148, 217 ; für Abgaben BVerfGE 137, 1 ; 149, 222 <268 f. Rn. 97 ff.), sondern allein in einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung der zinszahlungspflichtigen gegenüber den nicht zinszahlungspflichtigen Steuerschuldnern durch die typisierende Annahme eines durch eine späte Steuerfestsetzung entstandenen potentiellen Liquiditätsvorteils in Höhe von monatlich 0, 5 % Zinsen.Neben dieser steuerlichen Inanspruchnahme bedürfen steuerliche Nebenleistungen, die die Einzelnen zu einer weiteren Finanzleistung heranziehen, zur Wahrung der Belastungsgleichheit eines über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden, besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrundes, der eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglicht (vgl. zum Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 m.w.N.).
Dabei können neben den Zwecken etwa des Vorteilsausgleichs und der Kostendeckung auch - was insbesondere für den Säumnis- und den Verspätungszuschlag gilt - Zwecke der Verhaltenslenkung die Bemessung einer steuerlichen Nebenleistung rechtfertigen (vgl. zum Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ).
Begrenzt wird sein Spielraum allerdings auch hier dadurch, dass die von ihm geschaffenen Zinsregelungen grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit ihnen verfolgten Belastungsgrund realitätsgerecht abzubilden (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 149, 222 ;… näher dazu unten Rn. 149 ff.).
Der Spielraum des Gesetzgebers bezieht sich insofern auf die Einschätzung und Bewertung der Verhältnisse, der etwa erforderlichen Prognose und der Wahl der Mittel, um seine Ziele zu erreichen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 68 ).Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. dazu BVerfGE 149, 222 ; vgl. auch schon BVerfGE 17, 306 ; 96, 10 ; 113, 23 ).
(a) Durch die Anknüpfung des Beginns des Zinslaufs an den Ablauf der 15-monatigen Karenzzeit hat der Gesetzgeber den Kreis der potentiellen Vorteilsempfänger sachgerecht (vgl. dazu auch BVerfGE 149, 222 ) und in einer den Gesetzeszweck fördernden Weise erfasst.
Es kommt daher nicht darauf an, ob und wie Steuerpflichtige nach Ablauf der Karenzzeit tatsächlich die ihnen gegebene Möglichkeit zur Erzielung eines Liquiditätsvorteils genutzt haben (vgl. dazu im Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ).
Ob allerdings mit der Anknüpfung an den Zinssatz von monatlich 0, 5 % - wie die Beschwerdeführerinnen rügen - in Verzinsungszeiträumen ab den Jahren 2010 beziehungsweise 2012 regelmäßig weit mehr als der potentielle Liquiditätsvorteil abgeschöpft und damit letztlich der Ausgleich zwischen den Steuerpflichtigen in der Zeit nicht nur nicht mehr gefördert wird, sondern die Vollverzinsung sich vielmehr sogar strukturell gegenläufig auswirken kann (vgl. insoweit auch BVerfGE 149, 222 ), kann letztlich offenbleiben.
Werden Zinsen als steuerliche Nebenleistungen allein zum Zweck des Vorteilsausgleichs erhoben, bedeutet dies, dass die Differenzierung nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen werden muss, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Zins abgegolten werden soll (vgl. dazu im Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ).
Wesentlich ist lediglich, dass sich der Zinssatz noch in einem der wirtschaftlichen Realität angemessenen Rahmen hält (vgl. schon zum Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen BVerfGE 68, 287 ; zum Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ; vgl. auch schon BVerfGE 132, 134 ).
Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 ; 125, 175 ; 148, 147 ; 149, 222 ; 152, 68 ;… näher unten Rn. 245).
- BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Nachdem der III. Senat des Bundesfinanzhofs noch im November 2017 die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume bestätigt hatte (vgl. BFHE 260, 9), äußerte kurz darauf erstmals der IX. Senat des Bundesfinanzhofs am 25. April 2018 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Höhe von Nachzahlungszinsen und setzte die Vollziehung des angegriffenen Zinsbescheids aus (vgl. BFHE 260, 431).Das bei ihrer Einführung 1961 zur Begründung angeführte Praktikabilitätsinteresse sowie die Verwaltungsvereinfachung könnten für den Zeitraum ab dem 1. April 2015 angesichts des veränderten technischen Umfelds nicht mehr tragend sein (vgl. BFHE 260, 431 ).
Dafür müsste es Steuerpflichtigen zumindest möglich sein, die zu zahlenden Zinsen durch Anlage der nicht gezahlten Steuerbeträge oder durch die Ersparnis von Aufwendungen tatsächlich zu erzielen, was wegen der strukturellen Niedrigzinsphase im typischen Fall für den zu beurteilenden Zeitraum jedoch nahezu ausgeschlossen gewesen sei (vgl. BFHE 260, 431 ).
Der Senat habe bereits mit Urteil vom 1. Juli 2014 (BFHE 246, 193) für Verzinsungszeiträume nach dem 21. März 2011 darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei dauerhafter Verfestigung des Niedrigzinsniveaus von Verfassungs wegen gehalten sei, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung zur gesetzlichen Zinshöhe auch unter den veränderten Umständen aufrechtzuerhalten sei (vgl. BFHE 260, 431 ).
In Reaktion auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 (BFHE 260, 431) ordnete das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit Schreiben vom 14. Juni 2018 (BMF, BStBl I S. 722) an, dass dieser Beschluss für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 auf Antrag in allen Fällen anzuwenden ist, in denen gegen eine vollziehbare Zinsfestsetzung, der der Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO zugrunde liegt, Einspruch eingelegt worden ist.
In Reaktion auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 (BFHE 260, 431) zeigten sich in Bundestag und Bundesrat vermehrt Initiativen zur Lösung des Problems einer möglichen Verfassungswidrigkeit des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO.
Dass er auch auf Sonderfaktoren wie Kreditkarten- oder Konsumentenkredite privater Haushalte als Referenzwerte abgestellt hätte, deren Realitätsgerechtigkeit zweifelhaft sein könnte (vgl. BFHE 260, 431 ;… Seer, StuW 2019, S. 212 ; dagegen BFHE 260, 9 ), ist schon dem Grunde nach nicht ersichtlich.
Die im Nachzahlungsfall eventuell anfallenden Refinanzierungskosten des Staates reichten im Jahr 2014 bis nahe an die Nulllinie heran (vgl. auch BFHE 260, 431 ).
Gesetzgeber, Verwaltung und Steuerpflichtigen musste es spätestens seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 (BFHE 260, 431), aufgrund der hohen Anzahl zunehmend kritischer Stimmen in der Literatur (…vgl. oben Rn. 233) sowie verschiedener gesetzgeberischer Initiativen ab Sommer 2018, die sich insbesondere auf die fehlende Realitätsgerechtigkeit des bisherigen Zinssatzes stützten (vgl. nur die Gesetzesanträge der Länder Bayern und Hessen vom 4. Juli und 9. August 2018, BRDrucks 324/18 und 396/18; den Antrag der FDP vom 6. Juni 2018, BTDrucks 19/2579; den Gesetzentwurf der AfD vom 5. November 2018, BTDrucks 19/5491), zunehmend bewusst sein, dass die Anwendung des Zinssatzes des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO auf die Vollverzinsung zu erheblichen Ungleichheiten führt, die mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht mehr rechtfertigungsfähig ist (vgl. auch die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags vom 22. Oktober 2019, Die Verfassungsmäßigkeit der Zinsberechnung gemäß § 238 AO - WD 4 - 3000 - 126/19).
Schon aufgrund des nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2018 (BFHE 260, 431) ergangenen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Juni 2018 (BMF, BStBl I S. 722) ist im Bereich der Finanzverwaltung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. April 2015 auf Antrag der Zinsschuldner Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, soweit Einspruch gegen die Zinsfestsetzung eingelegt worden ist.
- BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17
Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
aa) Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt keine vollständige Zielerreichung durch die in Frage stehende Regelung, die zu der beanstandeten Ungleichbehandlung führt, sondern lediglich eine Eignung zur Förderung des Ziels (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 151, 101 ; stRspr).Der Spielraum des Gesetzgebers bezieht sich insofern auf die Einschätzung und Bewertung der Verhältnisse, der etwa erforderlichen Prognose und der Wahl der Mittel, um seine Ziele zu erreichen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 68 ).Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. dazu BVerfGE 149, 222 ; vgl. auch schon BVerfGE 17, 306 ; 96, 10 ; 113, 23 ).
aa) Eine Ungleichbehandlung ist nur dann erforderlich, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem der Gesetzgeber unter Bewirkung geringerer Ungleichheiten das angestrebte Regelungsziel der Betroffenen gleich wirksam erreichen oder fördern kann (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 151, 101 ), ohne dabei Dritte oder die Allgemeinheit stärker zu belasten (vgl. BVerfGE 148, 40 m.w.N.).
Insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen muss er nicht unter allen Umständen um alle denkbaren Einzelfälle besorgt sein (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 151, 101 ; stRspr).
Eine Typisierung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Regelung über ungewisse Umstände oder Geschehnisse zu treffen ist, die sich selbst bei detaillierter Einzelfallbetrachtung nicht mit Sicherheit bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 151, 101 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen daher von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 ); die durch die Typisierung eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten dürfen nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen.
Die aus der Typisierung erwachsenden Vorteile müssen also im rechten Verhältnis zu der damit notwendig verbundenen Ungleichheit stehen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 jeweils m.w.N.).
Sie schließen insbesondere alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände ein (vgl. dazu BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 ).
Handelt es sich um typisierende Regelungen, darf das Ausmaß der durch sie verursachten Ungleichbehandlung nicht sehr intensiv sein (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 151, 101 ).
Die aus der Typisierung erwachsenden Vorteile müssen im rechten Verhältnis zu der damit notwendig verbundenen Ungleichheit stehen (vgl. BVerfGE 151, 101 m.w.N.; stRspr).
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 m.w.N.).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 148, 147 ; 148, 217 jeweils m.w.N; stRspr).
aa) Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt keine vollständige Zielerreichung durch die in Frage stehende Regelung, die zu der beanstandeten Ungleichbehandlung führt, sondern lediglich eine Eignung zur Förderung des Ziels (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 151, 101 ; stRspr).
aa) Eine Ungleichbehandlung ist nur dann erforderlich, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, mit dem der Gesetzgeber unter Bewirkung geringerer Ungleichheiten das angestrebte Regelungsziel der Betroffenen gleich wirksam erreichen oder fördern kann (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 151, 101 ), ohne dabei Dritte oder die Allgemeinheit stärker zu belasten (vgl. BVerfGE 148, 40 m.w.N.).
aa) Eine Ungleichbehandlung ist nur dann verhältnismäßig im engeren Sinne, wenn das Maß der Ungleichbehandlung in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des mit der Differenzierung verfolgten Ziels und zu dem Ausmaß und Grad der durch die Ungleichbehandlung bewirkten Zielerreichung steht (vgl. BVerfGE 138, 136 ).
Etwas anderes gilt aber etwa dann, wenn verfassungswidrige Vorschriften Teil einer Gesamtregelung sind, wobei der nicht den Gegenstand des Verfahrens bildende Normteil mit dem für unvereinbar erklärten Normgefüge so verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 108, 1 ), oder wenn Regelungen auf einem einheitlichen gesetzgeberischen Konzept beruhen (vgl. BVerfGE 111, 226 ; 138, 136 ).
Aus besonderem Grund, namentlich im Interesse einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend schon abgeschlossenen Veranlagung hat das Bundesverfassungsgericht allerdings wiederholt die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen für gerechtfertigt erklärt (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 ).
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (BVerfGE 122, 210 ; 138, 136 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Die verfassungsrechtlich relevante Ungleichheit liegt damit nicht in einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Zinszahlungspflichtigen in dem Sinne, dass sie im Binnenverhältnis durch die Bestimmung des Zinssatzes nicht rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet würden (vgl. dazu für Steuern BVerfGE 148, 147 ; 148, 217 ; für Abgaben BVerfGE 137, 1 ;… 149, 222 <268 f. Rn. 97 ff.), sondern allein in einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung der zinszahlungspflichtigen gegenüber den nicht zinszahlungspflichtigen Steuerschuldnern durch die typisierende Annahme eines durch eine späte Steuerfestsetzung entstandenen potentiellen Liquiditätsvorteils in Höhe von monatlich 0, 5 % Zinsen.Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für Einzelne verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 148, 147 ; 148, 217 jeweils m.w.N; stRspr).
Der Gleichheitssatz belässt dem Steuergesetzgeber sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstands als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 148, 217 m.w.N; stRspr).
Begrenzt wird sein Spielraum allerdings auch hier dadurch, dass die von ihm geschaffenen Zinsregelungen grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit ihnen verfolgten Belastungsgrund realitätsgerecht abzubilden (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 149, 222 ;… näher dazu unten Rn. 149 ff.).
Insbesondere bei der Ordnung von Massenerscheinungen muss er nicht unter allen Umständen um alle denkbaren Einzelfälle besorgt sein (vgl. BVerfGE 148, 147 ; 151, 101 ; stRspr).
Das ist grundsätzlich bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 126, 400 ; 148, 147 ; stRspr).
Dem Gesetzgeber stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den festgestellten Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 120, 125 ; 121, 317 ; 125, 175 ; 148, 147 ; 149, 222 ; 152, 68 ;… näher unten Rn. 245).
- BFH, 09.11.2017 - III R 10/16
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Nachdem der III. Senat des Bundesfinanzhofs noch im November 2017 die Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen für in das Jahr 2013 fallende Verzinsungszeiträume bestätigt hatte (vgl. BFHE 260, 9), äußerte kurz darauf erstmals der IX. Senat des Bundesfinanzhofs am 25. April 2018 in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Höhe von Nachzahlungszinsen und setzte die Vollziehung des angegriffenen Zinsbescheids aus (vgl. BFHE 260, 431).Der III. und V. Senat des Bundesfinanzhofs nehmen Bezug auf die Gründe ihrer Entscheidungen vom 9. November 2017 (BFHE 260, 9) und vom 21. Oktober 2015 - V B 36/15 -.
Nicht erkennbar leitend war offenbar auch die in Rechtsprechung und Literatur teilweise bei der Bemessung des Zinsvorteils als maßstabsbildendes Kriterium herangezogene Rendite, die Steuerpflichtige durch Investition des zunächst ersparten Geldbetrags in das eigene Unternehmen erzielen können (vgl. dazu BFHE 260, 9 ; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 14 B 1366/18 -, Rn. 16 ff.;… Zahn, DStZ 2020, S. 573 ).
Soweit schließlich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme einen Vergleich mit den Kapitalmarktzinsen dadurch relativiert sieht, dass der Zinslauf erst nach Ablauf einer 15-monatigen Karenzzeit beginnt, die Abgabenordnung keine Zinseszinsen kennt und Nachzahlungszinsen nur für volle Monate erhoben werden, weshalb der effektive Zinssatz deutlich unter 6 % pro Jahr liege (…oben Rn. 56;… vgl. auch BTDrucks 16/1111, S. 9 f.;… BTDrucks 18/2795, S. 1 ff.;… BTDrucks 19/13574, S. 4 sowie Melan, DStR 2017, S. 2088 ; BFHE 260, 9 ), finden diese Umstände jedenfalls keine Entsprechung in den Gesetzesmaterialien.
Dabei sind auch die Bestände einzubeziehen, da Steuerpflichtige unter Umständen etwa die Möglichkeit haben, vorhandene Kredite vorzeitig zu tilgen (vgl. BFHE 260, 9 ).
Dass er auch auf Sonderfaktoren wie Kreditkarten- oder Konsumentenkredite privater Haushalte als Referenzwerte abgestellt hätte, deren Realitätsgerechtigkeit zweifelhaft sein könnte (vgl. BFHE 260, 431 ;… Seer, StuW 2019, S. 212 ; dagegen BFHE 260, 9 ), ist schon dem Grunde nach nicht ersichtlich.
Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof insbesondere nicht berücksichtigt, dass zeitgleich gerade wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache das Revisionsverfahren III R 10/16 (BFHE 260, 9) betreffend einen in das Jahr 2013 fallenden Verzinsungszeitraum beim Bundesfinanzhof in der Hauptsache anhängig war, worauf die Beschwerdeführerin in ihrer Antragsbegründung ausdrücklich hingewiesen hatte.
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07
Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Mit Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - hat sich die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts bereits mit der Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO befasst.Zur Begründung verwies sie insbesondere auf den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -.
Das Bundesverfassungsgericht sei bei der Überprüfung der Zinsregelung nach § 233a AO von einem bestehenden Gestaltungs- und Typisierungsspielraum des Gesetzgebers ausgegangen und habe die damit einhergehenden Ungleichbehandlungen für verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -).
Die Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - habe einen Verzinsungszeitraum vor der bis heute anhaltenden Nullzinsphase betroffen.
Darüber hinaus gehen jedenfalls die Rechtsprechung und teilweise die Literatur davon aus, dass durch die Erhebung von Nachzahlungszinsen auch der Zinsnachteil des Fiskus ausgeglichen werden soll, der den noch nicht gezahlten Steuerbetrag nicht anderweitig nutzen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -, Rn. 21; BFHE 266, 501 ; BFH…, Beschluss vom 30. Oktober 2001 - X B 147/01 -, Rn. 10;… vgl. Stellungnahme Schön, oben Rn. 82;… Krabbe, Vollverzinsung im Steuerrecht, 2. Aufl. 1992, S. 18;… Koenig, in: Koenig, AO, 4. Aufl. 2021, § 233a Rn. 6).
Auch soweit dem durch eine späte Steuerfestsetzung verursachten Liquiditätsnachteil des Fiskus in Rechtsprechung und Literatur eine Bedeutung beigemessen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 -, Rn. 21; BFHE 266, 501 ;… Krabbe, Vollverzinsung im Steuerrecht, 2. Aufl. 1992, S. 18), ist nicht ersichtlich, dass dies für den Gesetzgeber bei der Bemessung des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO leitend gewesen wäre.
Der vom Verwaltungsgerichtshof in Bezug genommene Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2009 - 1 BvR 2539/07 - war offensichtlich nicht geeignet, die ernstlichen Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auszuräumen, da er allein einen Verzinsungszeitraum von April 2003 bis März 2006 betraf.
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfGE 134, 106 ; 151, 173 ; stRspr).Dies gilt sowohl für die gerichtliche Handhabung der Anforderungen an die Darlegung der gesetzlich vorgesehenen Zulassungsgründe als auch für die Handhabung der Anforderungen an das Vorliegen von Zulassungsgründen (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 134, 106 ; 151, 173 m.w.N.; stRspr).
Dies wird dem Charakter des Zulassungsverfahrens nicht gerecht und versperrt unzulässig den Zugang zur nächsten Instanz, in der eine vertiefte Auseinandersetzung mit den aufgeworfenen Fragen stattfinden müsste (vgl. BVerfGE 151, 173 ).
Die Handhabung des Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel ist demgemäß dann mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG unvereinbar, wenn das Gericht in sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich verneint, dass schlüssige Gegenargumente gegen einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung bestehen (vgl. BVerfGE 151, 173 m.w.N.; stRspr).
Hat ein Bundesgericht eine Rechtsfrage bereits geklärt, kann sich weiterer Klärungsbedarf jedoch etwa dann ergeben, wenn neue Argumente vorgebracht werden, die das Bundesgericht zu einer Überprüfung seiner Auffassung veranlassen könnten (vgl. BVerfGE 151, 173 m.w.N.).
Eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an den Verwaltungsgerichtshof erübrigt sich, weil sicher absehbar ist, dass dieser bei einer erneuten Entscheidung über die verfassungswidrig gehandhabten Zulassungsgründe erneut und diesmal zu Recht zu dem Ergebnis gelangen würde, dass die Berufung nicht wegen ernstlicher Zweifel hinsichtlich der Bemessung des Zinssatzes oder grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen ist, weil diese Frage jetzt durch den vorliegenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts geklärt ist (vgl. dazu BVerfGE 151, 173 ).
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Der Weite dieses Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers entspricht eine zurückhaltende Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. insoweit BVerfGE 132, 134 ).Die materielle Kontrolle des Zinssatzes beschränkt sich vielmehr darauf, ob er evident unzureichend ist, den durch die Vollverzinsung auszugleichenden Vorteil realitätsgerecht abzubilden (vgl. auch insoweit BVerfGE 132, 134 ).
Wesentlich ist lediglich, dass sich der Zinssatz noch in einem der wirtschaftlichen Realität angemessenen Rahmen hält (vgl. schon zum Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen BVerfGE 68, 287 ; zum Abgabenrecht BVerfGE 149, 222 ; vgl. auch schon BVerfGE 132, 134 ).
Liegt einer Typisierung anhand eines einmal gewählten Kriteriums eine Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse zugrunde und sieht der Gesetzgeber insoweit keinen Anpassungsmechanismus vor, überprüft das Bundesverfassungsgericht aber ebenso, ob die anhand dieses Kriteriums getroffene Regelung auch unter veränderten Rahmenbedingungen noch von der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers getragen wird und daher im Ergebnis zu rechtfertigen ist (vgl. auch BVerfGE 54, 11 ; 132, 134 ; 137, 34 ).
Dies ist jedenfalls dann nicht mehr der Fall, wenn sich eine Regelung unter veränderten tatsächlichen Bedingungen als evident nicht mehr realitätsgerecht erweist (vgl. dazu auch BVerfGE 132, 134 ; 137, 34 ; siehe auch schon BVerfGE 68, 287 ).
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
Je höher sich die Komplexität einer Materie dabei ausnimmt, desto größer kann der Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers grundsätzlich sein (vgl. BVerfGE 150, 1 m.w.N.).Die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung ist daher zunächst nur aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).
Zwar ist grundsätzlich aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, ob einer gesetzgeberischen Entscheidung eine gültige Einschätzung und Bewertung zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).
Eine zunächst verfassungskonforme Regelung kann danach verfassungswidrig werden, sofern der Gesetzgeber dem nicht durch Nachbesserung entgegenwirkt (vgl. BVerfGE 132, 334 ; 143, 216 ; 150, 1 ; vgl. dazu schon BVerfGE 68, 287 ).
Bestimmt er einen starren Zinssatz, steht es ihm frei, Überprüfungszeiträume gesetzlich festzulegen oder sich auf seine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht zu beschränken, die sich jedenfalls bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte aktualisiert (vgl. dazu BVerfGE 150, 1 ).
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
- BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
- BFH, 03.12.2019 - VIII R 25/17
Erlass von Nachzahlungszinsen
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82
Rechnungszinsfuß
- BFH, 19.02.2016 - X S 38/15
Prozesskostenhilfe: EGVP - Terminsverlegung - Übergehen eines Antrags
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
- BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum …
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
- BFH, 04.07.2019 - VIII B 128/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für …
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
Mühlengesetz
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08
Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13
Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13
Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. …
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …
- BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den …
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85
Rückkehrgebot für Mietwagen
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97
Kindergartenbeiträge
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96
Kontrolle des Rechtspflegers
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
- BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14
Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund …
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60
Kirchenbausteuer
- BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß
- BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96
Altersgrenze für Kassenärzte
- BFH, 31.05.2017 - I R 92/15
Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63
Mitfahrzentrale
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2018 - 14 B 1366/18
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung …
- BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Rückmeldegebühren des Landes Brandenburg verfassungswidrig
- BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BFH, 21.10.2015 - V B 36/15
Verfassungsmäßigkeit der Zinshöhe - Maßgeblicher Zeitpunkt bei Besetzungsrügen - …
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85
Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume …
- BFH, 25.04.2013 - V R 29/11
Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen
- BFH, 09.05.2012 - I R 91/10
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse nach …
- BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73
Mühlenstrukturgesetz
- BFH, 30.10.2001 - X B 147/01
NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen
- BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51
Junktimklausel
- BFH, 27.11.1991 - X R 103/89
Erfolglosigkeit i. S. des § 237 Abs. 1 Satz 1 AO (Aussetzungszinsen), soweit …
- BFH, 26.01.2000 - IX R 11/96
§ 233 a AO; Verzinsung von Steuernachforderungen
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58
Witwerrente
- BFH, 01.09.2008 - IV B 137/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Ermittlungspflicht des …
- BFH, 25.04.2018 - IX B 21/18
BFH zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen
Sie haben dem Ruhen des Einspruchsverfahrens gegen die Zinsfestsetzung wegen eines beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfahrens (1 BvR 2237/14) zugestimmt. - BFH, 09.11.2017 - III R 10/16
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Andererseits sah es das VG als naheliegend an, etwa bei vorhandenem, aber zunächst nicht benötigtem Kapital soweit wie möglich hohe Vorausleistungen zu entrichten, um dann bei zu erwartenden Steuererstattungen mit dem gesetzlichen Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO eine erheblich über dem Marktzinssatz liegende Rendite zu erzielen (ähnlich OVG Nordrhein-Westfalen vom 10. Juli 2014 14 A 1196/13, juris, Rz 16 f.; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BVerfG: 1 BvR 2237/14). - BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 158, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind …
bb) Die Beschränkung des Anfechtungsrechts nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB anfechtungsberechtigter leiblicher Väter in materieller (vgl. § 1600 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 BGB) sowie zeitlicher Hinsicht (vgl. § 1600b Abs. 1 BGB) ist geeignet im verfassungsrechtlichen Sinne (vgl. zum Maßstab BVerfGE 158, 282 ; 159, 223 ).Den verfolgten Zwecken entgegenwirkende, die Eignung aufhebende Effekte (vgl. BVerfGE 158, 282 ; stRspr) der Regelung ergeben sich nicht daraus, dass eine erneute Vaterschaftsanfechtung des nur leiblichen Vaters regelmäßig auch dann ausgeschlossen bleibt, wenn eine vormals bestehende sozial-familiäre Beziehung zwischen rechtlichem Vater und Kind erloschen ist, es also an einer durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Beziehung insoweit fehlt.
Die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes führt nach § 95 Abs. 3 Satz 1 und 2 BVerfGG grundsätzlich zu dessen Nichtigkeit (vgl. BVerfGE 158, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18 -, Rn. 187; stRspr).
Das kommt regelmäßig in Betracht, wenn dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um den Verfassungsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfGE 149, 222 ; 158, 282 ; stRspr).
In entsprechender Anwendung von § 78 Satz 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 158, 282 ; stRspr) ist die Unvereinbarkeitserklärung auf § 1600 Abs. 2 Alt. 2 BGB zu erstrecken.
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
b) Diese Benachteiligung beitragspflichtiger Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern wird innerhalb des Systems der sozialen Pflegeversicherung nicht hinreichend kompensiert (vgl. zur Kompensation BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 106).Der Umstand allein, dass Art. 2 Abs. 1 GG auch davor schützt, durch die Staatsgewalt nicht mit einem finanziellen Nachteil in Form einer Geldleistungspflicht belastet zu werden, die nicht in der verfassungsmäßigen Ordnung begründet ist, führt als solcher aber nicht zu einem verschärften gleichheitsrechtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 117).
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 131).
Die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahme zur Zweckerreichung muss dabei in jeder Hinsicht eindeutig feststehen (vgl. dazu BVerfGE 81, 70 m.w.N.; zum Ganzen: BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 142).
Aus besonderem Grund, namentlich im Interesse einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung, kann allerdings die weitere Anwendbarkeit verfassungswidriger Normen gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 138, 136 ; 139, 285 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 250).
- BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
Auch aus der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung BVerfGE 158, 282 folgt keine andere Beurteilung (3.).Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 158, 282 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 70).
Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig war, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0, 5 % zugrunde gelegt worden ist (BVerfGE 158, 282).
Steuerschuldner, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit festgesetzt werde, würden gegenüber Steuerschuldnern, deren Steuer innerhalb der Karenzzeit festgesetzt werde, ungleich behandelt (BVerfGE 158, 282 ).
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (BVerfGE 158, 282 m.w.N. - Vollverzinsung).Verändern sich die maßgeblichen Umstände nach Inkrafttreten des Gesetzes, kann sich zwar auch die auf die Eignung bezogene Einschätzungsprärogative mit der Zeit verengen und die Regelung möglicherweise irgendwann nicht mehr tragen (vgl. BVerfGE 158, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 189 f. m.w.N.).
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 131 m.w.N.).(a) Zwar ist die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zunächst nur aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 154).
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 131 m.w.N. - Vollverzinsung).Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 138, 136 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 8. Juli 2021 - 1 BvR 2237/14 u.a. -, Rn. 111; stRspr).
- BFH, 01.03.2024 - V B 34/23
Aussetzungsverfahren: Nachzahlungszinsen gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO) und …
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass der mit dem angefochtenen Zinsbescheid gegen die Antragstellerin festgesetzte Zinsanspruch für den hier zu betrachtenden Verzinsungszeitraum (bis zum 31.12.2018) nach dem nationalen Recht entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 (BVerfGE 158, 282) rechtmäßig ist und zudem auch den Anforderungen entspricht, die sich aus dem Unionsrecht ergeben.§ 233a AO dient allein der Abschöpfung potentieller Liquiditätsvorteile, da es nicht darauf ankommt, ob und gegebenenfalls durch wen die verzögerte Steuerfestsetzung schuldhaft oder nicht schuldhaft verursacht wurde, so dass die bei Anwendung dieser Vorschrift entstehenden Zinsen weder eine Sanktion noch ein Druckmittel, sondern eine Entschädigung für die Kapitalnutzung ohne weitergehende Lenkungsfunktion sind (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 126).
Mit den nach § 233a AO entstehenden Nachzahlungs- wie auch Erstattungszinsen wirkt die Vorschrift entsprechend diesem Regelungszweck gleichermaßen zu Gunsten und zu Lasten der Steuerpflichtigen und stellt einen Ausgleich zwischen den zu unterschiedlichen Zeitpunkten zur Steuer herangezogenen Steuerschuldnern her (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 248).
Dieser Gleichlauf von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen bestätigt die § 233a AO zukommende Ausgleichsfunktion (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 176).
Zwar sieht das BVerfG § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO als verfassungswidrig an, soweit für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 ein Zinssatz von einhalb Prozent für jeden Monat zugrunde gelegt wird, da die mit der Regelung bewirkte Ungleichbehandlung für diesen Zeitraum verfassungsrechtlich nach Maßgabe des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht zu rechtfertigen ist (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 101).
Steuerschuldner, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit festgesetzt wird, werden gegenüber Steuerschuldnern, deren Steuer innerhalb der Karenzzeit festgesetzt wird, ungleich behandelt (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 102).
Es handelt sich dabei um eine Ungleichbehandlung der zinszahlungspflichtigen gegenüber den nicht zinszahlungspflichtigen Steuerschuldnern (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 102).
Die Benachteiligung der Steuerschuldner, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit (zutreffend) festgesetzt wird und die daher zinszahlungspflichtig sind, bemisst das BVerfG nach strengeren Verhältnismäßigkeitsanforderungen (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 109 ff. und Rz 116 ff.).
Die Regelung ist jedoch verfassungswidrig geworden und verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 121), da typisierende Zinsregelungen in der Lage sein müssen, ihren Erhebungszweck hinreichend und damit realitätsgerecht abzubilden (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 151 ff.).
Dies verneint das BVerfG für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014, da die Vollverzinsung im Nachzahlungsfall mit dem typisierten Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO nunmehr insofern eine überschießende Wirkung entfaltet, als sich der gesetzliche Zinssatz von monatlich 0, 5 % spätestens im Jahr 2014 als evident realitätsfern erweist und nicht mehr in der Lage ist, den durch eine späte Heranziehung zur Steuer entstehenden potentiellen Vorteil hinreichend abzubilden (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 214 ff.).
Jedoch sah das BVerfG eine Fortgeltung des § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Verzinsungszeiträume vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018 --sowohl für Nachzahlungs- als auch für Erstattungszinsen-- als geboten an, ohne dass der Gesetzgeber verpflichtet wäre, auch für diesen Zeitraum rückwirkend eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen (BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 246 ff.).
(1) § 233a AO begründet gleichermaßen das Entstehen von Nachzahlungs- wie auch von Erstattungszinsen, so dass die Vorschrift aufgrund eines einheitlichen Regelungszwecks zu Lasten wie auch zu Gunsten des Unternehmers wirkt (s. oben II.2.) und dementsprechend durch das BVerfG auch eine einheitliche Fortgeltung angeordnet wurde (s. oben II.3. und BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 248 ff.), so dass entgegen Art. 273 Abs. 1 MwStSystRL keine --ausschließlich-- pflichtenbegründende Regelung vorliegt.
Darüber hinaus spricht hiergegen, dass der Steuerpflichtige durch sein Verhalten wie etwa bei Außenprüfungen das Entstehen von Nachzahlungszinsen nicht beeinflussen kann (vgl. hierzu z.B. BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282, Rz 119).
d) Weiter ist auf Ebene des Unionsrechts --ebenso jedenfalls bei summarischer Prüfung-- weder eine dem BVerfG-Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 (BVerfGE 158, 282) und Art. 3 Abs. 1 GG entsprechende Gleichheits- noch eine ergänzende Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen.
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
- BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18
AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum …
- FG Hamburg, 31.01.2019 - 2 V 112/18
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsrechtliche Zweifel am Zinssatz von 5,5 % …
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2023 - 10 K 1459/22
Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG
- FG Münster, 16.05.2022 - 5 V 507/22
Verfassungsmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen Säumniszuschläge
- BVerfG, 19.10.2022 - 1 BvL 3/21
Niedrigere Sonderbedarfsstufe für alleinstehende erwachsene Asylbewerber in …
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht …
- BFH, 15.11.2022 - VII R 55/20
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
- FG Münster, 22.12.2022 - 5 V 1370/22
Aussetzung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über Säumniszuschläge zur …
- BFH, 23.08.2022 - VII R 21/21
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und Duldungsinanspruchnahme des …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BFH, 28.10.2022 - VI B 15/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- FG Münster, 16.12.2021 - 12 V 2684/21
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in einem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- BFH, 09.03.2023 - VI B 31/22
Teilweise inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 28.10.2022 VI B 15/22 (AdV) - …
- BFH, 23.05.2022 - V B 4/22
AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
- BFH, 28.10.2022 - VI B 31/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- BFH, 28.10.2022 - VI B 27/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- BFH, 28.10.2022 - VI B 35/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- BFH, 28.10.2022 - VI B 38/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- BVerfG, 04.05.2022 - 2 BvL 1/22
Unzulässige Vorlage eines Amtsgerichts zum Säumniszuschlag auf Prämienrückstände …
- BFH, 28.10.2022 - VI B 48/22
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der …
- BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21
§ 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- FG Münster, 24.08.2022 - 7 K 3764/19
Ansatz von Gewinnzuschlägen bei der Einkommensteuerfestsetzung; Auflösung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 12 A 4033/19
Widerruf und Rückforderung einer einem Milcherzeuger gewährten Tiersonderbeihilfe …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 12 A 4035/19
Widerruf und Rückforderung einer einem Milcherzeuger gewährten Tiersonderbeihilfe
- FG Münster, 10.02.2023 - 3 V 2464/22
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BAG, 25.08.2022 - 2 AZR 225/20
Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz - Vereinbarkeit mit DSGVO und GG
- BFH, 28.09.2021 - VIII R 18/18
Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16
Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr; …
- BFH, 11.11.2022 - VIII B 64/22
Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge
- BFH, 22.09.2023 - VIII B 64/22
Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge
- BFH, 30.06.2020 - VII R 63/18
Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer "Kontoleihe"
- FG Baden-Württemberg, 08.02.2024 - 12 K 1476/23
Die nationalen Verzinsungsregelungen der §§ 233a und 238 AO verstoßen nicht gegen …
- BVerfG, 12.10.2021 - 1 BvR 781/21
Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten …
- FG Köln, 29.01.2018 - 15 V 3279/17
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der Festsetzung von …
- FG Münster, 08.03.2023 - 6 K 2094/22
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Aussetzungszinsen
- BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
"Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG
- BFH, 28.12.2022 - III B 48/22
Aussetzung der Vollziehung; Säumniszuschläge
- FG Saarland, 13.11.2023 - 1 K 1313/21
Zur Europarechtskonformität von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer
- BVerwG, 10.12.2021 - 5 C 8.20
Keine Ausbildungsförderung für ein Studium, das erst nach Erreichen des …
- BFH, 22.03.2022 - IV R 19/19
Betrieblich veranlasste Schuldzinsen bei Überentnahme
- BFH, 14.04.2020 - VII B 53/19
Die Revision ist zuzulassen, soweit über Säumniszuschläge für die Zeit nach dem …
- BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 669/18
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Vergütung …
- FG Münster, 06.05.2020 - 9 K 3359/18
Inkongruente Gewinnausschüttung: Steuerliche Wirksamkeit einer nachträglichen …
- FG Münster, 31.08.2018 - 9 V 2360/18
Abgabenordnung: Zinssatz bereits seit 2014 verfassungswidrig?
- FG Düsseldorf, 12.05.2023 - 1 V 115/23
Verstoß der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a …
- VG Magdeburg, 13.09.2022 - 4 A 214/20
Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist
- FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 570/22
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in den Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen …
- OVG Niedersachsen, 17.04.2024 - 10 LA 134/23
Isolierte Anfechtungsklage; Nebenbestimmung; Zur isolierten Anfechtbarkeit …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23
Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung; …
- BFH, 20.09.2022 - II B 3/22
Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei …
- BVerwG, 21.12.2021 - 1 B 35.21
Keine Ableitung internationalen Familienschutzes von einem …
- FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 571/22
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in dem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …
- FG Hamburg, 01.10.2020 - 2 K 11/18
Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge
- FG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 K 135/20
Rechtswidrigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer …
- BVerfG, 29.09.2022 - 1 BvR 2380/21
Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger …
- BFH, 27.07.2022 - X R 5/20
Kein Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen wegen …
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2022 - 2 S 565/21
Abwassergebühren; Gebührenkalkulation; Umlage der Abschreibungen des …
- BFH, 18.01.2023 - II B 53/22
Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei …
- FG Nürnberg, 18.05.2022 - 3 K 301/19
Gewinnzuschlag und Zinsen
- FG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 K 113/21
Abgabenordnung: Verfassungs- und Unionsrechtmäßigkeit der Höhe der …
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 10/21 R
Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen …
- VG Magdeburg, 25.04.2022 - 3 A 125/19
Zinserhebung nach Widerruf landwirtschaftlicher Subventionen
- FG Münster, 21.09.2022 - 12 V 26/22
Aufhebung der Vollziehung der Abrechnungsbescheide über die Entstehung von …
- FG Düsseldorf, 23.06.2023 - 1 K 1869/22
Vereinbarkeit der Vorschriften über die Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § …
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R
Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen …
- AG Wiesbaden, 21.12.2021 - 92 C 1252/21
Verfassungswidrigkeit der Höhe der Säumniszuschläge
- BFH, 30.08.2023 - X B 23/23
Weitere Anwendung der Regelungen über den gesetzlichen Zinssatz (§ 233a i.V.m. § …
- FG Münster, 25.04.2022 - 12 V 572/22
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in dem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …
- FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 4 K 272/21
Anzuwendender Zinssatz im Rahmen einer Schenkungssteuer für zinsloses Darlehen
- BFH, 15.11.2022 - VII R 23/19
Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2023 - 14 S 2699/22
Corona-Krise; Förderung bestimmter Unternehmen mittels der sog. November- und …
- FG Hamburg, 14.04.2022 - 1 K 126/20
Aufhebung und Aussetzung der vorläufigen Festsetzung von Erstattungszinsen nach § …
- FG Hessen, 20.12.2022 - 5 K 1615/20
Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten i.R. eines …
- BFH, 23.08.2023 - X R 30/21
Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der …
- FG München, 07.09.2022 - 15 K 358/22
Abgewiesene Klage im Streit um Festsetzung von Aussetzungszinsen
- VG Göttingen, 28.10.2021 - 2 A 312/18
Bundesverfassungsgericht; BVerfG; Erledigung der Hauptsache; Erledigung; …
- FG Münster, 23.09.2021 - 12 V 16/21
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in einem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …
- FG Niedersachsen, 21.12.2022 - 4 K 209/20
Säumniszuschlag; Säumniszuschläge; Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
- FG Münster, 14.02.2022 - 8 V 2789/21
Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides über die Entstehung von …
- FG Münster, 12.10.2021 - 12 V 901/20
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in einem Abrechnungsbescheid ausgewiesenen …
- FG Düsseldorf, 24.01.2023 - 12 V 1597/22
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides über die Festsetzung von …
- BFH, 15.11.2022 - VII R 29/21
Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer
- FG Köln, 27.04.2017 - 1 K 3648/14
Abgabenordnung (Vollverzinsung): Zinssatz von 6% p.a. bis September 2014 …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2024 - 3 Kart 87/23
- VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18
Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer …
- OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 9 LC 266/21
Bundesverfassungsgericht; erledigendes Ereignis; Erledigung; …
- FG Münster, 04.04.2022 - 11 V 2680/21
Ussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheids zur Entstehung von …
- FG Baden-Württemberg, 16.05.2022 - 10 K 1693/21
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags - Rechtsschutzbedürfnis für …
- BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 19.19
Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus …
- BFH, 17.05.2022 - VIII R 2/18
Belastung der Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften bei …
- FG Münster, 15.06.2022 - 8 V 200/22
Verfahren - Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen
- FG Münster, 06.05.2022 - 12 V 53/22
- FG Münster, 18.01.2022 - 2 K 700/18
Bilanzielle Behandlung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in einem Bescheid …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2023 - 2 S 140/22
Erhebung eines Ausgleichszuschlags 2019 durch die Postbeamtenkrankenkasse
- FG Münster, 29.04.2022 - 4 V 559/22
- BFH, 13.09.2023 - XI B 38/22
Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2019 - 14 B 1759/18
Unterscheidung zwischen Steuerpflichtigen mit Privathaushalt und Unternehmern; …
- OLG Hamburg, 07.12.2023 - 5 Ws 97/23
- FG Düsseldorf, 28.07.2021 - 4 K 865/21
Rechtmäßigkeit der Abzinsung einer Nachlassverbindlichkeit; Marktübliche …
- FG Münster, 04.04.2017 - 15 K 2127/14
Verfahren - Berechnung von Aussetzungszinsen
- FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19
Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 6.19
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung, …
- FG Köln, 29.09.2020 - 7 K 2593/19
Versteuerungpflicht einer unentgeltlichen Zuwendung aufgrund der Gewährung eines …
- FG Hamburg, 30.09.2022 - 6 K 47/21
Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG: …
- VG Köln, 17.05.2023 - 26 K 5303/19
- VG Göttingen, 18.04.2019 - 2 B 487/18
Nachzahlungszinsen; Sanierungserlass; Sanierungsgewinn; unbillige Härte
- VGH Bayern, 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120
Festsetzungsbescheid für rückständige Rundfunkbeiträge
- FG Münster, 11.01.2022 - 12 V 1805/21
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der in Abrechnungsbescheiden ausgewiesenen …
- VG Schleswig, 24.08.2020 - 4 B 23/20
Gewerbesteuer
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2022 - 3 K 273/20
Gemischte Schenkung bei teilentgeltlicher Darlehensgewährung - Bemessung des …
- FG Hamburg, 09.11.2023 - 6 K 228/20
Steuerliche Behandlung von sog. "cum/ex"-Geschäften - Anfechtung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 12 A 3208/17
Anspruch einer Kommune auf anteilige Erstattung von Zuschüssen zu den …
- VG Sigmaringen, 26.01.2022 - 4 K 187/21
Kinderbezogener Familienzuschlag; Verfassungswidrigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 15 A 3142/19
Anreizfunktion; Amtshilfe; Aufnahme; Aufnahmeeinrichtung; Drittwirkung; …
- BFH, 13.09.2023 - XI B 52/22
Inhaltsgleich mit BFH, Beschluss vom 13.09.2023 - XI B 38/22 (AdV): Zur …
- BFH, 06.12.2022 - IV R 4/22
Rückstellung, Abzinsung, Höhe, Zinssatz, Verbindlichkeit
- FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 14 K 14059/20
Festsetzung von Aussetzungszinsen bzgl. der Schenkungsteuer
- FG Hamburg, 02.08.2023 - 3 K 36/20
Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen - Ermessensfehlerfreier hälftiger …
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2023 - 1 K 180/22
Höhe der Aussetzungszinsen verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2022 - 14 B 403/22
Festsetzung und Vollstreckung von Säumniszuschlägen für jeden angefangenen Monat …
- VG Frankfurt/Oder, 16.12.2021 - 8 K 961/15
- FG Niedersachsen, 14.05.2019 - 11 V 108/19
Aussetzung der Vollziehung: Einspruch gegen Steuerbescheid beinhaltet nicht …
- BFH - IX R 24/21 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Zinsen, Zinssatz, Nachzahlungszinsen, Erlass
- BFH - VIII R 22/21 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Nachzahlungszinsen, Eigentum, Verfassung
- LG Offenburg, 28.02.2022 - 3 O 547/20
Bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch der privaten Krankenkasse gegen die …
- OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 12 U 29/21
Rückforderung der an einen Apotheker geleisteten Darlehensbeträge; …
- BFH, 13.09.2023 - X B 52/23
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen - Zuständigkeit des Präsidiums bei …
- OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 10 LA 116/22
Antrag, erneuter; Arzneimittelrecht; Ermessensspielraum; Erneuerungszulassung; …
- FG Düsseldorf, 02.11.2022 - 4 K 3188/20
Streit über die Rechtmäßigkeit eines Leistungsgebots als Voraussetzung für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - 8 B 1541/21
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und …
- LG Stuttgart, 23.03.2022 - 27 O 75/21
Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausfuhrlieferungen; Schlechterfüllung des …
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 12 S 1054/20
Berücksichtigung des von Vater gezahlten Schulgeldes bei Bemessung des Wohngeldes …
- VG Düsseldorf, 02.09.2021 - 6 K 4068/20
Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Vollstreckung wegen Geldforderung, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2019 - L 12 BA 6/19
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2023 - L 4 R 3023/20
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
- VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676
Abwassergebühren für den Betrieb einer Autobahn-Raststätte
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 - 10 A 10339/21
Dauer der Berufsförderung von Soldaten auf Zeit; sog. Wiedereinsteller
- FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17
Erbschaftsteuer: Annahme einer Hinterziehung bei vererbtem Vermögen aus einer …
- FG Münster, 21.07.2022 - 12 K 3010/20
Rechtmäßigkeit eines Säumniszuschlags im Rahmen des Steuerabrechnungsbescheids
- FG Hamburg, 14.10.2021 - 3 K 57/21
Erlass von Nachzahlungszinsen bei Leistungen vor Festsetzung der zu verzinsenden …
- VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf …
- OVG Niedersachsen, 30.08.2023 - 10 LA 3/23
Betriebsgelände; öffentliches Forum; Hausrecht; praktische Konkordanz; …
- FG Köln, 26.05.2023 - 14 K 775/23
Ertragsteuern/Bilanzierung: Zurechnung des auf den verstorbenen früheren …
- FG Köln, 26.05.2023 - 14 K 1870/20
Ertragsteuern/Bilanzierung: Zurechnung des auf den verstorbenen früheren …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - L 16 R 580/22
Grundwehrdienstzeit in der DDR - rentenrechtliche Berechnung - …
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 4 P 2161/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2023 - 12 A 2977/21
- OVG Niedersachsen, 25.01.2023 - 10 LA 90/22
Weiterer Ermessensspielraum des zuständigen kommunalen Organs bei der …
- OVG Niedersachsen, 01.08.2022 - 10 LA 14/22
Feststellungsinteresse; Flächenstatus; Rücknahme; Subsidiarität
- OVG Niedersachsen, 10.11.2023 - 4 LA 163/21
FFH-Gebiet; FFH-Verträglichkeitsprüfung; FFH-Vorprüfung; Screening; …
- LSG Sachsen-Anhalt, 15.08.2022 - L 3 R 108/22
Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der …
- BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge - …
- FG Köln, 27.10.2022 - 7 K 2233/20
Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2023 - L 8 BA 48/21
Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - L 5 KR 581/21
Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 15 A 3143/19
Kostenerstattungsanspruch einer Kommune gegen das Land für Aufnahme und …
- FG Hamburg, 28.10.2021 - 3 K 65/20
Kostenentscheidung im Erledigungsfall bei erst im Klageverfahren vorgelegten …
- VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Zinsfestsetzung
- FG Münster, 12.08.2022 - 4 K 1469/20
Haftung einer alleinigen GmbH-Gesellschafterin für Umsatzsteuerschulden
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 08.06.2022 - 3 K 273/20
Festsetzung der Schenkungsteuer für eine gemischte freigebige Zuwendung unter …
- VGH Bayern, 16.08.2023 - 4 ZB 23.114
Zweitwohnungssteuer bei Eigennutzung durch Wohnungseigentümer
- BSG, 15.09.2022 - B 5 R 131/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BSG, 28.04.2022 - B 5 R 29/22 B
Höhere Rente unter Berücksichtigung weiterer Entgeltpunkte für einen in der DDR …
- FG Münster, 15.10.2019 - 12 K 2532/16
Verfahrensrecht - Zur Frage, ob Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufgrund …
- FG Hamburg, 13.02.2024 - 4 K 106/23
Prozessrecht/Vollstreckungsrecht: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2023 - 3 LB 536/18
Aufhebung eines bestandskräftigen gewerbesteuerrechtlichen Bescheides und eines …
- FG Hamburg, 15.11.2022 - 5 K 126/20
Pensionsrückstellung - Versorgungsfall bei Invalidität
- OVG Niedersachsen, 02.11.2022 - 10 LA 79/22
Beistandspflicht; Ehefrau; Eheleute; Einkommenssteuerbescheid; …
- OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 10 LA 93/22
Cash-Flow III; Dürrehilfe; Existenzgefährdung; Referenzzeitraum
- FG Baden-Württemberg, 01.04.2022 - 5 K 1635/20
Bestimmung der Einkunftsart bei Gewinnanteilen aus der Beteiligung als typischer …
- FG Schleswig-Holstein, 18.02.2022 - 4 V 148/20
Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuerbarkeit von sog. …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2021 - L 3 R 554/20
Beitragsbemessung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen in der …
- FG Niedersachsen, 08.05.2019 - 4 K 50/19
Umfang eines Einspruchs bei gleichzeitig mit der Steuerfestsetzung erfolgter …
- BFH - II R 8/22 (anhängig)
Nießbrauch, Vervielfältiger, Zinssatz, Verfassung
- BSG, 23.02.2022 - B 5 R 316/21 B
Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der gesetzlichen …
- BFH - III R 32/21 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Nachzahlungszinsen, Zinssatz, Gleichheitsgrundsatz, Übermaßverbot
- FG Hamburg, 29.08.2023 - 3 K 181/20
Gewerbesteuer: Keine Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG um …
- FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19
Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14 …
- VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 1/19
Nachzahlungen auf Grundsteuer; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2023 - 3 LZ 168/23
Zusammengefasster Beitragsbescheid bei Auflistung von Beitragspflichtigen …
- FG Köln, 12.07.2023 - 3 K 1356/22
Werbungskosten - Ausnahmsweise Anfechtbarkeit eines Nullbescheides; …
- FG München, 28.03.2023 - 1 V 72/23
- FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20
Zum Zinslauf von Erstattungszinsen bei freiwilligen Vorauszahlungen
- FG Berlin-Brandenburg, 30.11.2021 - 15 K 1146/18
Anerkennung der als Reisekosten geltend gemachten Aufwendungen als …
- VG Köln, 27.10.2021 - 26 K 8026/18
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 19/23
Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen …
- VG Köln, 09.03.2023 - 24 L 1763/22
- FG Nürnberg, 28.10.2022 - 7 K 803/21
Keine Sanktionswirkung bei Vollverzinsung
- OVG Niedersachsen, 05.08.2022 - 10 LA 124/21
Erschwernisausgleich; Punktwerttabelle
- BSG, 18.01.2022 - B 5 R 246/21 B
Rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten; Verfahrensrüge im …
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 - L 4 KR 1498/20
- AG Wiesbaden, 14.09.2021 - 92 C 1252/21
Verfassungswidrigkeit von Zinsen wegen Prämienrückstandes
- VG Köln, 13.10.2020 - 7 K 14639/17
- FG Niedersachsen, 03.07.2019 - 11 K 107/19
Stehen der Festsetzung der Umsatzsteuer und der Nachzahlungszinsen als …
- VG Gera, 06.06.2019 - 5 E 785/19
Nachforderungszinsen betreffend Gewerbesteuer - aufschiebende Wirkung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 19 A 1762/21
Berufskolleg; Kostenerstattung; Unterbringungs- und Verpflegungskosten; …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
Vorläufige Veranlagung zu konkreter Rechtsfrage verhindert insoweit ein …
- OVG Niedersachsen, 15.09.2023 - 10 LA 96/22
Verzugszinsen; Auslegung eines Zinsausspruchs
- ArbG Köln, 16.11.2022 - 9 Ca 3922/22
- VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17
Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung
- FG Sachsen, 10.01.2024 - 8 K 867/23
Gesetzliche Höhe der Säumniszuschläge auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2023 - 12 A 1127/21
- OLG Köln, 11.09.2023 - 3 Ws 34/23
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 20/23
- FG Sachsen-Anhalt, 25.05.2023 - 3 V 646/22
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von …
- VG Magdeburg, 03.03.2023 - 3 A 253/20
Zinsforderung wegen Überschreitung der Verwendungsfrist
- FG München, 25.05.2022 - 4 K 2064/21
Verfassungswidrigkeit eines Zinssatzes
- VG Köln, 24.09.2021 - 26 K 5557/18
- BFH - II R 35/23 (anhängig)
Schenkungsteuer, Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Kapitalwert, …
- LG Duisburg, 09.09.2022 - 10 O 204/18
- VG Köln, 13.10.2020 - 7 K 4569/17
- FG Düsseldorf, 28.10.2022 - 1 K 465/19
- VG Köln, 23.11.2021 - 26 K 5065/21